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Übersicht über den Stand der Regionalplanung Havelland-Fläming

Die Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming ist Träger der Regionalplanung in der Region. Ihr obliegt die Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplans als Teil der übergeordneten und zusammenfassenden Landesplanung. Der Regionalplan Havelland-Fläming vom
18. Dezember 1997 wurde durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg mit Beschluss vom 09.10.2002 für nichtig erklärt (3D 81/00.NE).

Arbeiten am Integrierten Regionalplan 2020 begonnen

Nach Vorliegen des Entwurfes des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg hat die Arbeit am Regionalplan 2020 begonnen. Der integrierte Regionalplan soll das Leitbild aufnehmen und den sachlich Teilplan "Windenergienutzung" ablösen.

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Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" vom 2.September 2004 wieder in Kraft

Nach einer aus förmlichen Gründen durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg festgestellten Unwirksamkeit ist der Teilplan "Windenergienutzung" durch erneute Bekannmachung im Amtsblatt für Brandenburg am 30.04.2008 wieder in Kraft gesetzt worden.

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Regionales Leitbild (1. Entwurf)

Die Länder Berlin und Brandenburg haben ein neues Leitbild für die Europäische Metropolregion Berlin-Brandenburg, die "Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg", entwickelt. Die Region Havelland-Fläming beteiligt sich an diesem Prozess und stellt den Entwurf eines regionalen Leitbildes vor.

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